BF17

Begleitendes Fahren ab 17 Jahren

Vorteile:

  • deutlich reduziertes Unfallrisiko im ersten Jahr
  • weniger Alkoholfahrten
  • ein Jahr früher mobil – Beginn der Probezeit früher (mit Aushändigung der Prüfbescheinigung)
  • keine erneute Prüfung mit 18 Jahren
  • Klasse M, L und S sind bereits mit 17 ohne extra Prüfung und Kosten erhalten.

Vorraussetzungen:

  • Mindestalter 17 Jahre für den Erwerb der Fahrerlaubnis   (Anmeldung frühstens mit 16,5 Jahren)
  • Fahren ist nur möglich mit einer bestimmten Begleitperson
  • die Begleitperson (en) müssen namentlich im Antrag genannt werden.
  • Ausbildung in den Klassen B / BE
  • die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig
  • der Kartenführerschein muss mit 18 Jahren beantragt werden Vorraussetzung der Begleitperson
  • Mindestalter 30 Jahre
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren
  • maximal einen Punkt beim Verkehrszentralregister in Flensburg