Begleitendes Fahren ab 17 Jahren
Vorteile:
- deutlich reduziertes Unfallrisiko im ersten Jahr
- weniger Alkoholfahrten
- ein Jahr früher mobil – Beginn der Probezeit früher (mit Aushändigung der Prüfbescheinigung)
- keine erneute Prüfung mit 18 Jahren
- Klasse M, L und S sind bereits mit 17 ohne extra Prüfung und Kosten erhalten.
Vorraussetzungen:
- Mindestalter 17 Jahre für den Erwerb der Fahrerlaubnis (Anmeldung frühstens mit 16,5 Jahren)
- Fahren ist nur möglich mit einer bestimmten Begleitperson
- die Begleitperson (en) müssen namentlich im Antrag genannt werden.
- Ausbildung in den Klassen B / BE
- die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig
- der Kartenführerschein muss mit 18 Jahren beantragt werden Vorraussetzung der Begleitperson
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren
- maximal einen Punkt beim Verkehrszentralregister in Flensburg